Leitartikel zum Thema Abtreibung (§219a) – trailer Ruhr Magazin 03/19

Weg damit!

Noch bevor es die „Pille danach“ 2015 rezeptfrei in der Apotheke gab, stand ich an einem Samstagabend im Aufnahmebereich eines Essener Klinikums und schrie eine Schwester an. Nicht weil sie erklärt hatte, dass das eine katholische Einrichtung sei, die „diese“ Pille nicht verschreiben dürfe. Ich wurde laut, weil sie sich weigerte, mir eine Liste auszuhändigen, auf der ich Gynäkolog*innen im Notdienst im Umkreis finden könnte. Erst als ich nebenbei fallen ließ, ich sei Journalistin, händigte sie mir widerwillig mit den Worten „Es ist nicht nett von Ihnen, mir zu drohen“ die Liste aus.

Meine Freundin, um deren Körper es damals ging, war nicht verantwortungslos (ich selbst hatte die Pille da bereits zweimal genommen, dank einer mir bekannten Ärztin war mir dieser Canossa-Gang aber erspart geblieben). Im Gegenteil. Das Kondom war gerissen, ob währenddessen oder beim Abziehen ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Ihre verantwortungsvolle Vorsichtsmaßnahme wurde dann von der Ärztin, in deren Praxis wir schließlich dank Liste landeten, wie folgt kommentiert „jetzt passen sie aber bitteschön mal besser auf!“. Ich frage mich bis heute, wie Schwester und Ärztin mit einem jüngeren, unsichereren Mädchen umgesprungen wären. Und hier ging es „nur“ um die Pille danach.

Denn manchmal bleibt ein Fauxpas unbemerkt und es entsteht eine ungewollte Schwangerschaft. Denn außer Enthaltsamkeit ist keine Verhütungsmethode zu 100% sicher. Ein Abbruch ist in Deutschland gemäß § 218 grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar, so steht es wörtlich im Strafgesetzbuch. Nur unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Eingriff bis zur 12. Woche straffrei. Liegt keine medizinische oder kriminologische Indikation vor – will die Frau das Kind einfach nicht bekommen – muss sie ein Beratungsgespräch bei einer staatlich anerkannten Stelle absolvieren und drei Tage warten, bevor ein Abbruch erfolgen kann. Bei ästhetisch-chirurgischen Maßnahmen gibt es übrigens keine Wartefrist. Der/die beratende Chirurg*in darf den Eingriff selbst durchführen. Eine kurze Internet-Recherche zeigt zudem, dass Plastische Chirurg*innen offen und detailreich auf ihren Websites über Brustvergrößerungen, Fettabsaugung oder ein „Brazilian Butt Lift“ informieren dürfen.

Nach der Verantwortung des Mannes fragte bei der eingangs geschilderten Episode übrigens niemand. Dabei haben Männer oft großes Interesse an weiblichen Fortpflanzungsorganen. Einer von ihnen ist offensichtlich Gesundheitsminister Jens Spahn. Erst fürchtete er, Frauen könnten die Pille danach wie „Smarties“ fressen. Dann sorgte er sich, die Information über die Leistung eines Schwangerschaftsabbruchs auf Websites gynäkologischer Praxen könnte die Abtreibung zu einem Must-Have hypen. Wir Frauen kennen das: Erst sammeln wir Schuhe, dann Gebärmutterausschabungen. Aktuell sorgt sich Jens Spahn um die seelischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs.

Mit Sorge um die Frau und ihre Gesundheit hat all das natürlich nichts zu tun. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind ist auch ohne Herrn Spahn und seine  Mitstreiter*innen in unserem Uterus schwer genug. Denn keine einzige Frau macht sich das leicht. 2017 gab es dafür allein deutschlandweit 101.209 individuelle Gründe, die wir zu respektieren haben.

Dieser Text erschien im trailer ruhr-Magazin 03/19 und online auf
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